Versammlungsbeschlüsse
Es wird dann ein Antrag von Willi Fuß verlesen, der fordert,
daß neu eingetretene Schützen erst im dritten Mitgliedsjahr auf
den Königsvogel schießen dürfen. Ebenso möchte er, daß künftig
auf der Jahreshauptversammlung die neu eingetretenen Schützen und
die ausgetretenen Schützen genannt werden. Nachdem zunächst
abgestimmt wird, wo bei eine Mehrheit für den Antrag ist, wird
mein Einwand, daß die Satzung die Einschränkung des Rechts auf
den Königsvogel zu schießen wohl nicht hergebe, erstmal
diskutiert und überprüft. Man ist schließlich der Meinung, ein
Beschluß im Sinne des Antrages sei ohne Satzungsänderung möglich.
Der Antrag wird noch dahin präzesiert, daß Jungschützen, die
in die Bruderschaft übernomen werden auch im ersten Jahr schießen
dürfen und die Neumitglieder zwei Schützenfeste als Mitglied miterlebt
haben müssen, beim dritten dürfen sie dann mitschießen. Die Regelung
gilt ab sofort. Der Antrag findet die Mehrheit.