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Versammlungsbeschlüsse

Es wird dann ein Antrag von Willi Fuß verlesen, der fordert, daß neu eingetretene Schützen erst im dritten Mitgliedsjahr auf den Königsvogel schießen dürfen. Ebenso möchte er, daß künftig auf der Jahreshauptversammlung die neu eingetretenen Schützen und die ausgetretenen Schützen genannt werden. Nachdem zunächst abgestimmt wird, wo bei eine Mehrheit für den Antrag ist, wird mein Einwand, daß die Satzung die Einschränkung des Rechts auf den Königsvogel zu schießen wohl nicht hergebe, erstmal diskutiert und überprüft. Man ist schließlich der Meinung, ein Beschluß im Sinne des Antrages sei ohne Satzungsänderung möglich. Der Antrag wird noch dahin präzesiert, daß Jungschützen, die in die Bruderschaft übernomen werden auch im ersten Jahr schießen dürfen und die Neumitglieder zwei Schützenfeste als Mitglied miterlebt haben müssen, beim dritten dürfen sie dann mitschießen. Die Regelung gilt ab sofort. Der Antrag findet die Mehrheit.