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Mitgliederversammlung 13.05.2001

In einer kurzfristig am Tag vor der Mitgliederversammlung einberufenen ``engeren'' Vorstandssitzung wurde der Vorschlagstext abgeaendert, und zwar entscheidend. Er lautet jetzt:

``Sollte ein unverheirateter Schuetzenbruder die Koenigswuerde erringen, kann er, nach alter Tradition, nur seine Mutter oder Schwester zur Koenigin waehlen. Der Koenig kann die Bruderschaft aber auch ohne Koenigin repraesentieren.''

Der erste Satz der alten Version wurde ersatzlos gestrichen!

Diese Version wurde von der Mitgliederversammlung mit grosser Erleichterung und ueberwaeltigender Mehrheit (nur eine Enthaltung, keine Gegenstimme!) angenommen. Auch unser Praeses hat noch am selben Tag kurzfristig telefonisch seine Zustimmung hierzu gegeben.

Ich denke und hoffe, dass die Angelegenheit jetzt zur Zufriedenheit aller geregelt ist; denn nunmehr ist kein Unverheirateter, egal ob ledig oder geschieden, vom Koenigsvogelschiessen grundsaetzlich ausgeschlossen. Trotzdem glaube ich, dass die Aufrechterhaltung der Werte der christlichen Ehe und Familie hiermit gewaehrleistet bleibt.