``Sollte ein unverheirateter Schuetzenbruder die Koenigswuerde erringen, kann
er, nach alter Tradition, nur seine Mutter oder Schwester zur Koenigin
waehlen. Der Koenig kann die Bruderschaft aber auch ohne Koenigin
repraesentieren.''
Der erste Satz der alten Version wurde ersatzlos gestrichen!
Diese Version wurde von der Mitgliederversammlung mit grosser Erleichterung
und ueberwaeltigender Mehrheit (nur eine Enthaltung, keine Gegenstimme!)
angenommen. Auch unser Praeses hat noch am selben Tag kurzfristig
telefonisch seine Zustimmung hierzu gegeben.
Ich denke und hoffe, dass die Angelegenheit jetzt zur Zufriedenheit aller geregelt ist; denn nunmehr ist kein Unverheirateter, egal ob ledig oder geschieden, vom Koenigsvogelschiessen grundsaetzlich ausgeschlossen. Trotzdem glaube ich, dass die Aufrechterhaltung der Werte der christlichen Ehe und Familie hiermit gewaehrleistet bleibt.