Palmsonntag

leiste

Versammlungsbeschluss zu §16 am 13.05.2001

§16 wird um den Satz ergänzt:

Versammlungsbeschluss:
Sollte ein unverheirateter Schützenbruder die Königswuerde erringen, kann er, nach alter Tradition, nur seine Mutter oder Schwester zur Königin wählen. Der König kann die Bruderschaft aber auch ohne Königin repräsentieren.