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Versammlungsbeschluss am 07.06.2018

Auf der Mitgliederversammlung am 06.06.2018 wird einstimmig beschlossen:
Unverheiratete Könige dürfen sich ihre Königin nach eigenem Ermessen selbst aussuchen. Dies beinhaltet auch, dass die Freundin Königin werden kann.
In diesem Fall führt der Vorstand bei Ausgabe des Königsvogelloses ein kurzes Gespräch mit der vorgesehenen Königin, um die tatsächliche Bereitschaft abzuklären.
Grundsätzlich darf die Königin jedoch im laufenden Königsjahr nicht gewechselt werden, d.h. tritt die amtierende Königin von Ihrem repräsentativen Amt zurück, kann keine neue Königin mehr für das laufende Königsjahr benannt werden. In diesem Fall gibt es dann für den Rest der Amtsperiode keine Königin mehr.
Die Regelung zur Königswürde ohne Königin ist von der Neuregelung nicht betroffen und bleibt unverändert.