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Beratung über die Satzungsänderung

09.11.1994 (Mittwoch)
Beratung der Satzungsänderung bei Pfarrer und Präses Fritz Frank

Wir beraten über §16 der Satzung, wo es bisher heißt, daß Schützenbrüder, die nicht nach den kirchlichen Normen mit ihrer Frau zusammenleben nicht auf den Königsvogel schießen dürfen.
Willi Stein, Peter Schmitz, Thomas Schmitz, Präses Pfarrer Frank, Peter Daßen, Stefan Hammes und Florian Seiffert3.33 sind der Meinung, daß wiederverheiratete Geschiedene auf den Königsvogel schießen sollen. Wir beraten, ob eine Satzungsänderung notwendig, ist oder ob eine andere Auslegung von kirchlichen Normen die gewünschte Änderung erlaubt. Wir kommen schließlich zu dem Schluß, daß eine Satzungsänderung das beste ist. Ein erneutes verschicken der Satzung an das Generalvikariat soll unterbleiben, zumal das GV damals, beim ersten Verschicken der Satzung, in keinster Weise geantwortet hatte. Wir einigen wir uns auf folgenden neuen Schlußatz von §16, der aus der Stammheimer Satzung entlehnt ist:
Verheiratete Schützenbrüder, die nicht in einer geordneten Ehe leben, sind vom Königsvogelschießen ausgeschlossen.
''Geordnet'' soll als gültig standesamtlich verheiratet ausgelegt werden. Somit sind wiederverheiratet Geschiedene endlich nicht mehr ausgeschlossen.
Geschiedene und Schützen, die mit ihrer Freundin zusammenleben, dürfen auch König werden.
Schützen, die z.B. zum dritten mal verheiratet sind und nach §16 mitschießen wollen, sollen nach §5 vom Königsvogelschießen durch den Vorstand ausgeschlossen werden. (Wer die Bruderschaft schädigt, kann vom Vorstand und Beirat vom Schießen ausgeschlossen werden). Eine hoffentlich für alle zufriedenstellende Lösung!

Die Satzungsänderung wird auf der nächsten Jahreshauptversammlung 1994 vorgestellt und dann auf der Mitgliederversammlung 1995 zur Abstimmung gestellt.