leiste

Die Zeit von 1594-1891

Die ersten glaubwürdigen Nachrichten über Schützengesellschaften tauchen gegen Ende des 13. Jahrhunderts auf. Im allgemeinen sind die Statuten die zuverlässigsten Zeugnisse für das Bestehen einer Gesellschaft. Wenn auch ein Statut in damaliger Zeit durchaus nicht ihr erstes Lebenszeichen zu sein braucht, so daß wir ihr Entstehen ruhig um einige Jahre oder Jahrzehnte über die Abfassungszeit der Statuten hinaus vordatieren dürfen, und wenn auch nicht gesagt ist, daß gerade die Gesellschaft, deren Schriftstücke sich zufällig durch glückliche Umstände als älteste erhalten haben, sich als älteste Gesellschaft überhaupt oder einer Gegend ausweist, so darf man doch annehmen, daß die Aufstellung von Statuten durchaus zum Alter und zur Ausbreitung der Gesellschaften parallel verläuft. Die meisten Vereine sind erst zu einer schriftlichen Fixierung ihrer Statuten übergegangen, nachdem sie schon eine Reihe von Jahren bestanden.

So wurden die Statuten der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Köln Flittard zum ersten Mal im Jahre 1845 (hand-)schriftlich fixiert. Statuten sind also keinesfalls ein Beweis für das Alter einer Vereinigung. Zumeist sind sie ja in einer Zeit entstanden, wo nur wenige des Schreibens kundig waren. Das geschriebene Wort hatte damals nicht die Bedeutung wie heute, das gesprochene Wort galt mehr. Man begnügte sich mit den ungeschriebenen Regeln und Gewohnheiten, oder aber man las die Statuten bei der jährlichen Hauptversammlung vor.

Theo Reintges (s. [1]) glaubt aufgrund systematischer Untersuchungen mit Gewißheit feststellen zu können, daß die Schützengesellschaften gegen Ende des 13. Jahrhunderts in Flandern entstanden sind und sich von dort nach Süden, Osten und Norden ausgebreitet haben. Um 1400 hat die Schützenbewegung bereits die nördlichen Niederlande und das Rheinland erreicht. Sehr schnell ist sie dann zu Beginn des 15. Jahrhunderts in die übrigen Gebiete Mitteleuropas und bis ins Baltikum gelangt.

Die ältesten uns bisher bekannt gewordenen Schützenstatuten (13. Jahrhundert) stammen aus dem kleinen brabantischen Ort Everberg in der Nähe von Löwen.
Es ist nicht verwunderlich, die Wiege des Schützenwesens in Flandern zu sehen, denn die flämischen Städte waren durch ihr frühes Aufblühen ein Schwerpunkt der Stadtkultur Westeuropas.

Auch die Ursachen, die zur Entstehung von Schützengesellschaften geführt haben, dürften geklärt sein. Reintges nennt als Hauptgrund den gegen Ende der Kreuzzüge durch das Aufkommen der Armbrust verstärkten Schußwaffengebrauch. Wohl nirgendwo in Europa sind damals, zu Ende des 13. und zu Anfang des 14. Jahrhunderts, so viele Kämpfe ausgetragen worden wie in Flandern. Die fortschrittlich gesinnte und streitbare flämische Bevölkerung muß gleich beim ersten Auftauchen der englischen Armbrustschützen in den Kämpfen gegen die Franzosen gemerkt haben, welche Chancen sich ihr boten. Sie erlebten eine Waffe, mit der man im Krieg etwas anfangen konnte. Als dann auch noch die Franzosen allmählich dazu übergingen, dem englischen Beispiel zu folgen, und Armbrustschützen als Hilfstruppen in den Kampf schickten, da mußten auch die Flamen in ihrem Freiheitskampf entsprechend gerüstet sein, und mußten lernen, mit der Schußwaffe umzugehen.

In Flandern bestand aber keine starke Zentralgewalt wie in England oder Frankreich, die Söldner anwerben konnte. Hier war das Volk größtenteils auf sich selbst gestellt, und das Bürgertum, das in den Städten eine große Selbständigkeit erlangt hatte, begann frühzeitig, sich in Gilden zu organisieren und im Bogen- und Armbrustschießen zu üben. Wie das Mittelalter alle Zwecke von sozialer Bedeutung durch Gildezusammenschluß erreichte, so auch die Ausbildung im Umgang mit den Schußwaffen. Daraus erklärt sich zweifelsohne das Entstehen von Schützengesellschaften gegen Ende des 13. Jahrhunderts, aber auch, daß die Flamen in der siegreichen Schlacht von Courtrai (1302) schon tüchtige Schützen gegen die Franzosen ins Feld schicken konnten.

Durch die zeitbedingten, militärischen Verhältnisse und Bedürfnisse, vor allem im flämischen Grenzraum, erlebten die Schützengilden im Verlauf des 14. Jahrhunderts einen mächtigen Aufschwung: in Nordfrankreich durch den Ausbruch des Hundertjährigen Krieges und der durch ihn veranlaßten königlichen Verordnungen, in Flandern speziell durch die stete Kampfbereitschaft des freiheitsliebenden Bürgertums.
Was aber in diesem unruhigen Grenzland von offenkundigem Nutzen war, das konnte auch anderswo von Nutzen sein oder werden, so daß man das flämische Beispiel bald überall nachahmte.

Da das mittelalterliche Denken keine Trennung zwischen rein weltlichen und rein kirchlichen Bereichen kannte, waren die Schützengesellschaften, wie alle anderen Vereinigungen auch, immer kirchliche Bruderschaften. Erst in nachreformatorischer Zeit begegnen wir Vereinen, die keine Bindungen an die Kirche mehr erkennen lassen.

Man muß deutlich feststellen, daß in Friedenszeiten nur das Schießwesen, wie es in den regelmäßigen Waffenübungen, Schützenfesten und Schießspielen zum Ausdruck kommt, einer kritischen Prüfung standhält und daher als der allgemeine, wesentliche und eigentliche Zweck der spätmittelalterlichen Schützenvereinigungen angesehen werden muß (s. [1] S.133).

Die religiösen Verpflichtungen waren, zumindest was die meisten damaligen Schützenvereinigungen angeht, zweitrangig, da sie nicht auf dem Charakter der Vereinigung als Schützengesellschaft beruhten, sondern auf ihrem Charakter als Bruderschaft. Obwohl diese Verpflichtungen, wie der gemeinschaftliche Besuch der hl. Messe am Patronatstage oder die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession, in den Statuten häufig erwähnt werden, vermag man darin nichts zu erkennen, was typisch für die Schützenbruderschaften gewesen wäre. Auch andere Vereinigungen, namentlich die Zünfte, kennen die gleichen Verpflichtungen, sofern sie Bruderschaftscharakter besaßen. Selbst wenn dieser Bruderschaftscharakter nicht deutlich erkennbar ist, sind solche Pflichten bei der innigen Durchdringung aller Lebensbereiche durch die Kirche in der damaligen Zeit eine Selbstverständlichkeit. Erst nach der Reformation und im Gefolge der Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges waren Anfeindungen zu befürchten. Seitdem kommen Nachrichten über den Schutz der Prozession durch die Schützen vor. Die Pflicht, das Allerheiligste zu begleiten, bestand aber schon lange vorher.

Dennoch darf der kirchliche Aspekt keinesfalls vernachlässigt bzw. unterschätzt werden. Zahlreiche bis heute erhaltene Traditionen, ja vielfach auch ganze Bruderschaften hätten die Wirren der Jahrhunderte gar nicht überstanden, wäre nicht die enge und tiefgläubige Bindung an die Kirche gewesen.
Zu den Aufgaben der Schützenbruderschaften gehörte es (und gehört es auch heute noch), ihre Mitglieder zu einem wirklich christlichen Leben anzuhalten und sie auch zur geselligen Zusammenkunft zu vereinigen. Die Bruderschaften forderten von den Schützenbrüdern Gebetsübungen, Almosengaben, Dienst an den Armen, Opfer und Spenden für den Gottesdienst, Sorge für den kranken Menschen, der - anders als heute - in der Gemeinschaft der Familie verblieb, Sorge für das christliche Begräbnis und überhaupt Werke christlicher Nächstenliebe.

  • St. Sebastianus-Bruderschaft Köln-Mülheim gegr.1435
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Köln-Deutz gegr. vor 1463
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Köln Flittard gegr. vor 1594
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Köln-Stammheim gegr. vor 1594
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Köln-Dünnwald gegr. um 1648
  • St. Hubertus-Bruderschaft Köln-Kalk gegr. 1860
  • St. Hubertus-Bruderschaft Köln-Poll gegr. 1878
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Köln-Höhenberg gegr. 1924
  • St. Hubertus-Bruderschaft Köln-Höhenhaus gegr. 1925
  • St. Hubertus-Gilde Köln-Buchheim/Mülheim gegr. 1926
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Köln-Holweide gegr. 1926
Zu unserer engeren Heimat sollten jedoch nicht nur die Schützenbruderschaften aus dem rechtsrheinischen Köln, sondern ebenfalls die aus dem angrenzenden Bezirk Rhein-Wupper-Leverkusen gezählt werden:
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Schlebusch gegr. 1418
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Lützenkirchen gegr. vor 1423
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Hitdorf gegr. 1428
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Rheindorf gegr. 1428
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Wiesdorf gegr. 1459
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Reusrath gegr. 1468
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Opladen gegr. um 1530
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Monheim gegr. 1350
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Richrath gegr. 1870
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Bürrig-Küppersteg gegr. 1878
  • St. Hubertus-Bruderschaft Leverkusen-Steinbüchel gegr. 1882
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Monheim-Baumberg gegr. 1900
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Manfort gegr. 1922
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Langenfeld-Immigrath gegr. 1924
  • St. Hubertus-Bruderschaft Mehlbroich-Gieslenberg gegr. 1926
  • St. Sebastianus-Bruderschaft Quettingen gegr. 1928

Nachdem wir inzwischen wissen, daß das Schützenwesen ca. Mitte bis Ende des 14. Jahrhunderts auch im Rheinland Fuß faßte, wollen wir uns den Gründungen von Schützenbruderschaften in unserer rechtsrheinischen Heimat zuwenden [2].

Beide Bezirke gehörten über Jahrhunderte zum Großherzogtum Berg und durchlebten gemeinsam eine wechselvolle Geschichte. Außerdem unterstanden beide der Gerichtsbarkeit der Klöster Deutz, Dünnwald und Altenberg.

Es handelt sich jedoch nicht in jedem Fall um Schützenvereinigungen ''von Anfang an''. So ist z.B. die Mülheimer Bruderschaft als eine Schützenvereinigung vom angegebenen Gründungsdatum an zu erkennen, da sie im Jahre 1435 von Herzog Adolf VII. von Berg bestätigt wurde, als Dank für geleistete Verteidigungshilfe.

Als Gegenbeispiel kann die Gründungsurkunde der Bruderschaft in Reusrath gelten, bei der es sich um eine reine Gebetsbruderschaft handelte.

Im Mittelalter bildeten sich zahlreiche Pestbruderschaften, die sich der Pestkranken annahmen, die Leichen bestatteten und durch die Errichtung von Pestkapellen und -altären sowie durch die Verehrung des hl. Sebastianus und anderer Pestheiliger zur Abwehr beitragen wollten. Eine solche Pestbruderschaft war z.B. auch die St. Sebastianus-Bruderschaft in Zülpich.

Die Statuten dieser Bruderschaft von 1444 enthalten nur religiöse und caritative Bestimmungen, insbesondere für den Sterbefall. In der Annahme ihres Entstehens anläßlich einer Pest wird man dadurch bestärkt, daß die Bruderschaft bis in die jüngste Zeit ihr Schützenfest durch drei Ave Maria zur Verehrung des hl. Rochus (Pestheiliger) im Rochuskapellchen eröffnete. Nach dem Fortfall ihrer Hauptaufgabe wurden solche Bruderschaften später vielfach zu Schützenbruderschaften.